§ 1480 ABGB
Der OGH erörtert, dass der Anspruch auf Zuteilung der Gewinnbeteiligung aus einer stillen Gesellschaft keine wiederkehrende Zuwendung darstellt und deshalb nicht innerhalb von drei Jahren verjährt.
OGH, 25.03.2004, 3 Ob 287/03g
§ 1480 ABGB
Der OGH erörtert, dass der Anspruch auf Zuteilung der Gewinnbeteiligung aus einer stillen Gesellschaft keine wiederkehrende Zuwendung darstellt und deshalb nicht innerhalb von drei Jahren verjährt.
OGH, 25.03.2004, 3 Ob 287/03g