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OGH, 29.03.2004, 5 Ob 45/04k (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2004/271ecolex 2004, 606 Heft 8 v. 1.8.2004

§ 21 ABGB; § 154 ABGB; § 1034 ABGB

Der OGH erörtert, dass ein Unmündiger die Dispositionsbefugnis über ein Bausparguthaben besitzt, auch wenn der Vertragsabschluss durch den gesetzlichen Vertreter erfolgte.

OGH, 29.03.2004, 5 Ob 45/04k

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