Zusammenfassung: Der Autor nimmt die Integration der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung in die österreichische Rechtsordnung und die damit verbundene Auflösung zahlreicher Handelsvereinbarungen zum Anlass für die Prüfung, auf Basis welcher Bestimmungsgrundlage die Bemessung der Kompensationszahlung für entgangene Provisionen des Autovertragshändlers zu erfolgen hat. Dabei spricht er sich dafür aus, gewährte Rabatte und Preisabzüge als Abzugsposten zu berücksichtigen.