§ 16 UrhG; § 18 UrhG
Der OGH prüft, ob das Zeigen eines Fotos des Verstorbenen auf einem Begräbnis als öffentliche Darbietung zu qualifizieren ist und somit das Urheberrecht des Fotographen, der keine Einwilligung zur Darbietung gab, verletzt.
OGH, 16.12.2003, 4 Ob 230/03g