§ 281a ZPO; § 488 Abs 4 ZPO
Der OGH erörtert, dass das Rechtsmittelgericht, das im Zuge eines Beweisverfahrens ergänzende Sachverhaltsfeststellungen gewinnen möchte, den Parteien keine Stellungnahmemöglichkeit einräumen muss.
OGH, 16.12.2003, 1 Ob 189/03f