Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit dem zeitlichen Geltungsbereich des Eigenkapitalersatzgesetzes auseinander, wobei er anhand konkreter Fallkonstellationen insbesonders zu klären versucht, wann eine "Verwirklichung des Sachverhalts" iSd EKEG vorliegt.
Rechtsgrundlagen: § 3 EKEG; § 5 EKEG; § 6 EKEG; § 9 EKEG; § 18 EKEG