Zusammenfassung: Wilhelm nimmt Stellung zu einer Entscheidung des OGH, in der dieser darlegte, dass der Verkauf von Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft, die ihr Unternehmen in hauptgemieteten Geschäftsräumlichkeiten führt, keinem Unternehmensverkauf gleichzusetzen ist, der den Bestandgeber zur Erhöhung des Mietentgelts legitimiert.
Rechtsgrundlagen: § 12a Abs 3 MRG