Die Autorin analysiert die Entscheidung des EuGH, in der dieser die Rückvergütungspflicht der (schon in einem früheren Urteil des EuGH als europarechtswidrig qualifizierten) Mautgebühren auf der Brennerautobahn beurteilte. Dabei zeigt sie, dass insbesondere bezüglich der Bestimmung des Umfangs der (allfälligen) Rückvergütungspflicht keine klare Aussage getroffen wurde.