Zusammenfassung: Die Autoren erläutern in ihrem Beitrag, dass Privatisierungen in der Regel keine öffentliche Ausschreibung voraussetzen, weisen aber auch auf die Ausnahmebestimmungen für die Einräumung von Konzessionen hin. Weiters beschreiben sie die Rechtslage für Auftragsvergaben vor der Privatisierung und erörtern, inwieweit das gemeinschaftsrechtliche Beihilfenrecht eine Ausschreibung gebietet.
Rechtsgrundlagen: BVergG; EGV; § 879 ABGB