Zusammenfassung: Das OLG Wien erläutert, dass auch Rechtsanwälte und Notare die vereinfachte Anmeldung der Firmenbucheintragung nach § 11 FBG veranlassen können, sofern sie eine entsprechende Sondervollmacht vorweisen.
OLG Wien, 18.09.2003, 28 R 33/03h