§ 104 Abs 3 JN; § 583 ZPO; § 595 ZPO
Der OGH erläutert, dass auch bei einem Schiedsverfahren die Klagszustellung Streitanhängigkeit der Rechtssache bewirkt und beschreibt die rechtliche Vorgangsweise bei Säumnis der Schiedsrichter oder aber bei beabsichtigter Geltendmachung der Rechtsstreitigkeit vor einem ordentlichen (Zivil-)Gericht.