§ 31 Abs 1 Z 2 KO
Der OGH erläutert, dass die unterbliebene Recherche bezüglich der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens, die bereits Gegenstand zahlreicher Medienberichte war, der Krankenkasse in einem Anfechtungsverfahren als Verschulden angelastet werden muss.