§ 33 Abs 1 TP 19 GebG
Der VwGH legt dar, dass ein Darlehensvertrag, der bereits eine unmittelbare Zahlungsverpflichtung festlegt nicht als "Vorvertrag" qualifiziert werden kann und daher auch gebührenrechtlich anders behandelt werden muss.
VwGH, 18.09.2003, 2000/16/0615