§ 228 ZPO; § 1489 ABGB
Der OGH bejaht die Zulässigkeit der Einbringung einer Feststellungsklage bezüglich zu erwartender Veranlagungsschäden wegen Beratungsmängel bereits vor einer konkreten Schädigung, wenn das Bankinstitut jedwede Sorgfaltswidrigkeit konsequent abstreitet.