§ 877 ABGB; § 1431 ABGB; § 1435 ABGB
Wilhelm nimmt Stellung zu einer Entscheidung des OGH, in der dieser die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach Auflösung einer Lebensgemeinschaft beurteilte und darlegte, dass die Rückabwicklung infolge Irrtumsanfechtung nicht Zug um Zug zu erfolgen hat, wenn sich beide Parteien sowohl als Bereicherungsgläubiger wie auch Bereicherungsschuldner gegenüberstehen.