§ 1293 ABGB; § 1295 ABGB; § 1319a ABGB
Der OGH erörtert, dass der Anlagebetreiber auch verpflichtet ist, Gefahrenzonen (hier: Verbindungsleitung zu Schneekanone) außerhalb der präparierten Schiabfahrten zu sichern, sofern er von der Benützung des freien Schigeländes weiß.