Zusammenfassung: Wilhelm erläutert unter Einbeziehung von Judikaturbeispielen, in welchen Fällen eine Klage zur Feststellung bloß vorhersehbarer Schäden zulässig ist.
Rechtsgrundlagen:
Stichworte: SZ 56/38; SZ 70/84; OGH, 6 Ob 335/00h ; OGH, 9 Ob 53/03i