Zusammenfassung: Der UFS Linz führt aus, dass Zinsaufwendungen und Kursverluste, die bei der Finanzierung eines Anteilserwerbs an ausländischen Unternehmen mit Fremdwährungskrediten entstanden, steuerlich nicht berücksichtigt werden können.
UFS Linz, 28.07.2004, RV/0093-L/04