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Die Vertretung der monistisch geführten SE durch ihre "Organe"

WirtschaftsrechtClemens Völklecolex 2004, 763 - 767 Heft 10 v. 1.10.2004

Zusammenfassung: Der Autor erläutert in seinem Beitrag die Verteilung der Vertretungsrechte in der europäischen Aktiengesellschaft mit monistischem Leitungsmodell und zeigt, inwieweit Änderungen durch die Satzung möglich sind. .

Rechtsgrundlagen: § 43 SEG; § 71 AktG; § 74 AktG

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