Art 5a Abs 3 RL 90/387/EWG ; Art 133 Z 4 B-VG
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit im Vorabentscheidungsverfahren bezüglich der Rechtssache Connect zur Geltung gebrachten Rechtsansicht des EuGH , wonach auch formalrechtliche Bestimmungen einer Richtlinie Vorrangwirkung vor nationalen Verfassungsnormen zukommen können, kritisch auseinander.