§ 1168a ABGB; § 1167 ABGB; § 932 ABGB
Der OGH erörtert, dass selbst die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Warnpflicht den Werkunternehmer nicht von der Gewährleistungspflicht entlastet, wenn ein auftretender Fehler nicht auf einen mangelhaften Auftrag des Werkbestellers zurückzuführen ist.