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OGH, 29.04.2003, 4 Ob 92/03p (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2003/271ecolex 2003, 673 - 674 Heft 9 v. 1.9.2003

§ 5a KSchG; § 5b KSchG; § 5c KSchG; § 5d KSchG

Der OGH erörtert, dass die Benützung einer telefonischen Auskunftsdienstleistung als Kontrahierung im Fernabsatz zu qualifizieren ist und beschreibt die Informationspflichten des Anbieters von Mehrwertdiensten.

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