§ 879 Abs 1 ABGB; § 1389 ABGB; § 14 UWG; § 1 UWG
Der OGH beschreibt die Reichweite eines Generalvergleichs und befürwortet die Zulässigkeit eines Verzichts auf einen aus dem Wettbewerbsrecht resultierenden Unterlassungsanspruch.
OGH, 18.02.2003, 4 Ob 21/03x