§ 904 ABGB; § 32 Abs 8 BWG; § 93 BWG; § 14 Abs 2 KO
Der OGH erörtert, dass im Rahmen der Einlagensicherung ausbezahlte Spareinlagen um Vorschusszinsen zu mindern sind, sofern die Behebung vor Ablauf der Bindungsfrist erfolgt.
OGH, 17.12.2002, 5 Ob 281/02p