Zusammenfassung: Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Frage, ob Beschäftigte, die sich nicht an einem Streik beteiligen, zur Geltendmachung von Entgeltfortzahlungsansprüchen befugt sind. Aufbauend auf einer Darlegung der Risikoverteilung im Beschäftigungsverhältnis prüft der Verfasser das Vorliegen einer sonstigen Dienstverhinderung, wobei er auch spezielle Sachverhaltskonstellationen, wie etwa einen Streik in Kinderbetreuungsstellen oder den streikbedingten Ausfall öffentlicher Verkehrsbetriebe in seine Ausführungen miteinbezieht. Weiters nimmt er noch Stellung zur Beurteilung des Verschuldens, zu den Informationspflichten des Dienstnehmers sowie zum Bestand einer Dienstverhinderung in flexiblen Arbeitszeitmodellen.