Zusammenfassung: Der Autor erörtert in seinem Beitrag die maßgeblichen Vorgaben des BVergG bei Konzeption eines öffentlichen Bauauftrags und veranschaulicht an diesem Beispiel die Grenzen der inhaltlichen Gestaltungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers.
Rechtsgrundlagen: § 66 BVergG; § 74 BVergG; § 75 BVergG; § 76 BVergG; § 80 BVergG