Zusammenfassung: Der Autor prüft in seinem Beitrag, ob ein Betriebsrat oder eine Personalvertretung die Funktion der Arbeitnehmervertretung in einer Krankenanstalt innehat. Aufbauend auf einer Darlegung der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung zeigt Stärker, welche Krankenanstalten als Betriebe zu qualifizieren sind und in welchen Fällen eine Personalvertretung zuständig ist.
Rechtsgrundlagen: Art 21 Abs 1 B-VG; § 34 ArbVG