§ 157 Abs 1 KO; § 78 EO; § 209 Abs 2 EO; § 477 Abs 1 Z 4 ZPO
Der OGH erörtert, dass die nicht gesetzeskonforme Ladung eines Pfandgläubigers zur Meistbotsverteilungstagsatzung die Nichtigkeit jenes Verfahrensabschnittes, bei dem dem Gläubiger eine Mitwirkung aufgrund des Ladungsmangels nicht möglich war, zur Folge hat.