§ 5 PHG; § 6 PHG; § 11 PHG; § 1304 ABGB
Der OGH erörtert, dass ein Mietobjekt mit Gewahrsamsübertragung und Benutzung in Verkehr gesetzt ist. Weiters legt er dar, dass eine Warnverpflichtung des Produzenten vom Aufklärungsbedürfnis des Konsumenten abhängt, wobei eine hohe Sorgfaltswidrigkeit des Konsumenten den Wegfall des Ersatzanspruchs bewirken kann.