§ 933 Abs 2 ABGB aF; § 933 Abs 3 ABGB nF
Der OGH legt dar, dass bei Perpetuierung der Mängeleinrede der Gewährleistungsgläubiger auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist statt der ursprünglich begehrten Verbesserung Wandlung verlangen kann.
OGH, 30.10.2002, 7 Ob 115/02s