AHG; § 25a Abs 1 LMG idF v 01.07.1985; Art 20 Abs 3 B-VG
Der OGH erörtert, dass die Information der Öffentlichkeit über die potentielle Gesundheitsgefährdung durch Lebensmittel (im konkreten Fall durch österreichisches Rindfleisch) keine Amtshaftungsansprüche begründet, auch wenn sich die Information nachträglich als falsch herausstellt.