§ 10a MSchG
Der OGH erörtert den Stellenwert des Prioritätsprinzips im Markenrecht und führt aus, dass die Benützung einer Domainbezeichnung als mail-Adresse als kennzeichenmäßiger Gebrauch gemäß § 10a Z 2 MSchG zu qualifizieren ist.
OGH, 20.08.2002, 4 Ob 101/02k