§ 364 Abs 2 ABGB; § 364a ABGB
Der OGH prüft die Verantwortlichkeit des Halters einer öffentlichen Strasse für die Überschwemmung eines Nachbaranwesens, die auf die Beeinflussung der natürlichen Wasserableitungsverhältnisse durch den Straßenbau zurückzuführen ist.