Zusammenfassung: Die Autoren prüfen in ihrem Beitrag, ob die Vorstandsmitglieder im Fall eines management-buyouts Informationspflichten gegenüber den Aktionären besitzen. Nach Darlegung der Charakteristika eines management-buyouts erörtern die Verfasser die Rechtsgrundlage im Aktien- und Börserecht sowie auf Grundlage des Instituts der culpa in contrahendo.
Rechtsgrundlagen: ö§ 48 BörseG; ö§ 82 Abs 6 BörseG; § 3 ÜbG; § 70 AktG; § 84 AktG