Zusammenfassung: Der Autor erläutert, welche Rechtsfolgen die Benützung von Softwareprogrammen ohne Lizenzberechtigung im Konkurs des Unternehmens auslöst. Höller beschreibt dabei auch die Kontrollpflichten des Urhebers und weist nach, dass der Vergütungsanspruch des Urhebers als Masseforderung zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 40a UrhG; § 40d UrhG; § 14 UrhG; § 15 UrhG; § 87 UrhG; § 41a UrhG; § 11 Abs 2 KO; § 46 KO