Zusammenfassung: Wilhelm leitet aus dem Wortlaut des BBetrG (alte und reformierte Fassung) ab, dass Asylwerber keinen Anspruch auf Übernahme in die Bundesbetreuung besitzen.
Rechtsgrundlagen: § 1 BBetrG
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Zusammenfassung: Wilhelm leitet aus dem Wortlaut des BBetrG (alte und reformierte Fassung) ab, dass Asylwerber keinen Anspruch auf Übernahme in die Bundesbetreuung besitzen.
Rechtsgrundlagen: § 1 BBetrG
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