Zusammenfassung: Der Autor zeigt Eckpunkte der Reform des BWG, die vor allem im Interesse der effektiven Verhinderung der Terrorismusfinanzierung erfolgte. Nach Darlegung der Zielsetzung und der Möglichkeiten der Identitätsprüfung durch die Banken, nimmt Kreisl auch Stellung zur Identitätsfeststellung bei Treuhandkonten und Ferngeschäften.
Rechtsgrundlagen: § 40 BWG