§ 63 Abs 1 GmbHG; § 64 GmbHG; § 1 KO
Der OGH erörtert, dass auch der Überweisung der Stammbeteiligung auf ein Konto der GmbH mit einem negativen Kontostand schuldbefreiende Wirkung zukommt, sofern die GmbH die volle Dispositionsfähigkeit über das Geld besitzt.