§ 3a Abs 2 UStG; § 1 Abs 1 Z 1 UStG; § 1 Abs 1 Z 2 UStG
Der VwGH erörtert, dass die Zurverfügungstellung kostenfreier Speisen an Dienstnehmer umsatzsteuerlich keinen Leistungstransfer und, sofern dies zu überwiegend betrieblichen Zwecken erfolgt, auch keinen Eigenverbrauch begründet.