§ 30 Abs 3 Z 2 EStG
Der VwGH erörtert, dass der Verkauf von Teilen eines Grundstücks, das Gegenstand eines anhängigen Enteignungsverfahrens bildet, an einen Dritten keinen Einkommensteuerliche Steuerfreiheit nach § 30 Abs 3 Z 2 EStG zur Folge hat.
VwGH, 25.02.2003, 99/14/0316