Zusammenfassung: Im Beitrag wird die durch das Budgetbegleitgesetz 2003 bedingte Reform des Pensionskassengesetzes erörtert. Der Autor erläutert dabei insbesondere das Erfordernis eines Mindesterlöses sowie einer dafür vorgesehenen Rücklage, beschreibt die Überleitungsvoraussetzungen nach § 48a PKG und nimmt Stellung zur Bestimmung eines rechnungsmäßigen Überhangbetrages durch Verordnung.