Zusammenfassung: Der Autor prüft in seinem Beitrag, ob der Aufsichtsrat bei rechtsmissbräuchlicher Verwendung von Insiderinformationen durch einen Angehörigen des Vorstands einer Aktiengesellschaft nicht nur die Legitimation, sondern auch die Verpflichtung hat, das Dienstverhältnis vorzeitig zu lösen. Nach Qualifizierung der Rechtsbeziehung als Dauerschuldverhältnis legt Wolf auf Basis des § 27 AngG Gründe dar, die eine Unzumutbarkeit der Fortführung der Zusammenarbeit nahe legen. Schließlich weist der Verfasser nach, dass ein Strafprozess oder eine diversionelle Erledigung keinen Einfluss auf die aktienrechtliche Beurteilung einer Pflichtverletzung haben sollten.