§ 1041 ABGB; § 1431 ABGB
Der OGH erörtert die kondiktionsrechtliche Rückabwicklung in einem Untermietverhältnis und legt dar, dass als Mietentgelt deklarierte Zahlungszuwendungen des Untermieters an den Vermieter als Begleichung der Zahlungspflicht des Mieters verstanden werden kann.