Zusammenfassung: In diesem Beitrag werden die Angleichung von GmbH-Gesellschaftsverträgen an EURO-Beträge und die daraus resultierenden Auswirkungen auf Beteiligungsumfang und Stimmrechtsbefugnisse der einzelnen Gesellschafter erörtert. Der Autor bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des OLG Innsbruck aus 2003 und erläutert anhand konkreter Beispiele die Bestimmung und maßgebliche Anzahl der Dezimalstellen. Schließlich weist er auch, dass oft schon eine geringfügige Anhebung des Gesellschaftskapitals eine Beibehaltung der Stimmrechte und des Beteiligungsausmaßes ermöglichen könnte.