§ 21 KO
Der OGH erörtert, dass ein mehrseitiges Treuhandverhältnis beim Erwerb eines Grundstücks Bindungswirkung für den Masseverwalter, der sein Vertragseintrittsrecht geltend macht, entfaltet.
OGH, 19.12.2001, 3 Ob 266/00i
§ 21 KO
Der OGH erörtert, dass ein mehrseitiges Treuhandverhältnis beim Erwerb eines Grundstücks Bindungswirkung für den Masseverwalter, der sein Vertragseintrittsrecht geltend macht, entfaltet.
OGH, 19.12.2001, 3 Ob 266/00i