Zusammenfassung: Der Autor spricht sich in seinem Beitrag dafür aus, Billigkeitsgründe bei der Bestimmung der Ausgleichsforderung des Handelsvertreters bereits bei der Bemessung des Rohausgleichs zu beachten.
Rechtsgrundlagen: § 24 HVertrG
Stichworte: Replik zu Naderhirn, RdW 2002, 226ff