Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Frage, inwieweit Einnahmen einer Privatstiftung dritten Personen zugerechnet werden können. Dabei nimmt er auch Bezug auf die Stiftungssteuerrichtlinien 2001 und beschreibt die Rechtslage für die sogenannten "zeitnahen Veräußerungen".
Rechtsgrundlagen: § 117 BAO; StiftR 2001; § 24 BAO