§ 32 Abs 3 Z 1 WLVergG; § 2 Abs 1 RechtsmittelRL; § 162 Abs 5 BVergG
Die Autoren analysieren die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Hospital Ingenieure Krankenhaustechnik Planungs-Gesellschaft mbH gegen Stadt Wien, in der sich dieser für die Normierung effektiverer Rechtsschutzmöglichkeiten für die Anbieter in einer öffentlichen Ausschreibung und einer Ausweitung der Anfechtungsvoraussetzungen aussprach.