§ 1295 ABGB; § 1313 ABGB
Der OGH erläutert, dass die Einforderung der Verfahrenskosten vom fehlerhaft leistenden Subunternehmer für einen Prozess, den der Hauptunternehmer im Wissen um dessen Erfolglosigkeit geführt hat, außerhalb des Rechtswidrigkeitszusammenhangs liegt.