Zusammenfassung: Stärker informiert über eine Gesetzeslücke im Arbeitszeitrecht, wodurch die Missachtung der Dokumentationspflicht für den Arbeitgeber in vielen Fällen lukrativer sein kann als die Einhaltung des Arbeitszeitrechts.
Rechtsgrundlagen: § 26 Abs 1 AZG; § 11 Abs 1 KA-AZG; § 25 Abs 1 ARG