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Übertretung der Arbeitszeitgesetze: Keine Arbeitsaufzeichnungen zu führen, ist für Dienstgeber oftmals billiger

WirtschaftsrechtLukas Stärkerecolex 2002, 602 - 603 Heft 8 v. 1.8.2002

Zusammenfassung: Stärker informiert über eine Gesetzeslücke im Arbeitszeitrecht, wodurch die Missachtung der Dokumentationspflicht für den Arbeitgeber in vielen Fällen lukrativer sein kann als die Einhaltung des Arbeitszeitrechts.

Rechtsgrundlagen: § 26 Abs 1 AZG; § 11 Abs 1 KA-AZG; § 25 Abs 1 ARG

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